Das Ziel dieses Live Webinars ist, mit Dir gemeinsam ein fundamentales Verständnis, wie die Wirtschaft und Geld arbeiten, aufzubauen. Dabei nehmen wir Dich an die Hand und zeigen Dir, welche Anlagemöglichkeiten es gibt und wie Du die passende für Dich findest.
Ganz gleich, an welchem Punkt Du Dich gerade befindest – Auch Du kannst ein Leben in Freiheit leben. Dafür musst Du nicht den Umweg gehen und Hunderte von Büchern und YouTube Videos ansehen. Wir vermitteln Dir kompakt und auf den Punkt gebracht unser Wissen, das wir uns über die letzten 10 Jahre hinweg aufgebaut haben.
Keine Lust mehr auf Deinen 9-5 Job, sondern Du willst MEHR vom Leben?
Du bist an einem Punkt in Deinem Leben, wo Du keine Lust mehr darauf hast, die Runden in Deinem Hamsterrad zu drehen. Du möchtest Dir und Deiner Familie in Zukunft ein besseres Leben leisten können und nicht ständig verzichten müssen. Das Einzige, das Dir noch fehlt, ist das richtige Wissen und ein Partner, der Dir zeigt, wie Geld funktioniert und richtiges Investieren geht.
Du willst Geld investieren, doch hast Du Angst vor Verlusten oder findest das Thema Geld Anlegen zu komplex?
Du denkst schon lange darüber nach, Dein Geld zu investieren. Doch fehlt Dir die Zeit, Dich mit dem Thema Geld Anlegen auseinanderzusetzen. Geldanlagen wie Aktien, Krypto & ETFs erscheinen Dir zu komplex und zeitaufwendig, Dich mit diesen zu befassen. Hinzu kommt die beißende Angst, Dein Geld schnell wieder zu verlieren, weshalb Du Dein Geld lieber auf Deinem Konto hortest. Doch merkst Du, wie schleichend Dein Geld von Jahr zu Jahr weniger wert ist und die Inflation immer weiter nach oben steigt.
Erkennst Du Dich hierin wieder, ist dieses LIVE Webinar genau das, was Dir jetzt zu Deinem Durchbruch verhilft!
Ganz gleich, ob Kryptowährungen, Aktien, Immobilien oder ETFs – Wer das Grundprinzip hinter Geld und Wirtschaft versteht, wird erfolgreich Geld investieren können. Vor dem Hintergrund unserer langjährigen Erfahrung, regelmäßigen Marktanalysen und unserem Insider-Wissen aus der Branche konnten wir eine simple Strategie entwickeln, mit der es Dir gelingt, Dein Geld sinnvoll zu investieren und Dich von Inflation & Co. zu verabschieden. Unsere Strategie für den erfolgreichen Weg in Deine Freiheit umfasst 4 Schritte:
Wir zeigen Dir u.a. die Gründe, warum der Krypto- und Aktienmarkt in den Jahren 2020 und 2021 so gestiegen ist und welche Hauptakteure hierbei eine Rolle spielen. Denn genau darauf achten die meisten Menschen nicht.
In Zeiten der Inflation, weltweit zunehmenden Staatsverschuldung und Niedrigzinsphasen wird Dein Geld entwertet. Wir zeigen Dir anhand einfachen 4 Schritten, wie Du das verhinderst.
Langfristig sinnvolle und profitable Investments zu tätigen und das ganz egal, ob Du Profi oder Anfänger bist. Wir geben Dir einen Überblick über die Anlagemöglichkeiten und wie Du diese mit einfachen Tools für Dich prüfst.
Mit der Insider Factory profitierst Du von einer Plattform, wo Du regelmäßige Markt Updates, Live Videos, interessante Insider Cashflow Projekte und Tools & Vorlagen zum Thema Geld erhältst.
Die Insider Factory
Netflix zur Weiterbildung! Nein, das ist kein Scherz – denn genau das erhältst Du mit der Insider Factory. Mit exklusivem Insider-Wissen, Videos und Tipps & Tricks direkt von den Profis bist Du immer einen Schritt voraus. Sorge jetzt dafür, dass Dir und Deiner Familie in Zukunft keine Wirtschaftskrise mehr Kopfschmerzen bereitet.
Als Teilnehmer unseres LIVE Webinars erhältst Du einen tiefen Einblick in unsere Insider Factory und hast im Anschluss daran die Möglichkeit, ein Mitglied zu werden.
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Nach der Anmeldung erhältst Du direkt per E-Mail die Zugangsdaten zu unserem LIVE Webinar. Du benötigst nur einen Laptop und eine Internetverbindung und kannst Dich dann entspannt zurücklehnen.
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Insider Factory – Idea Thirty Three Consulting FZE
Business Center,
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Mit der folgenden Datenschutzerklärung möchten wir Sie darüber aufklären, welche Arten Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend auch kurz als “Daten“ bezeichnet) wir zu welchen Zwecken und in welchem Umfang verarbeiten. Die Datenschutzerklärung gilt für alle von uns durchgeführten Verarbeitungen personenbezogener Daten, sowohl im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen als auch insbesondere auf unseren Webseiten, in mobilen Applikationen sowie innerhalb externer Onlinepräsenzen, wie z.B. unserer Social-Media-Profile (nachfolgend zusammenfassend bezeichnet als “Onlineangebot“).
Die verwendeten Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch.
Stand: 19. Februar 2022
Insider Factory – Idea Thirty Three Consulting FZE
Business Center,
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Patrick Kogler
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Die nachfolgende Übersicht fasst die Arten der verarbeiteten Daten und die Zwecke ihrer Verarbeitung zusammen und verweist auf die betroffenen Personen.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Rechtsgrundlagen der DSGVO, auf deren Basis wir personenbezogene Daten verarbeiten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass neben den Regelungen der DSGVO nationale Datenschutzvorgaben in Ihrem bzw. unserem Wohn- oder Sitzland gelten können. Sollten ferner im Einzelfall speziellere Rechtsgrundlagen maßgeblich sein, teilen wir Ihnen diese in der Datenschutzerklärung mit.
Wir treffen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und des Ausmaßes der Bedrohung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen und elektronischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, der Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, die Löschung von Daten und Reaktionen auf die Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes, durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.
SSL-Verschlüsselung (https): Um Ihre via unserem Online-Angebot übermittelten Daten zu schützen, nutzen wir eine SSL-Verschlüsselung. Sie erkennen derart verschlüsselte Verbindungen an dem Präfix https:// in der Adresszeile Ihres Browsers.
Im Rahmen unserer Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommt es vor, dass die Daten an andere Stellen, Unternehmen, rechtlich selbstständige Organisationseinheiten oder Personen übermittelt oder sie ihnen gegenüber offengelegt werden. Zu den Empfängern dieser Daten können z.B. mit IT-Aufgaben beauftragte Dienstleister oder Anbieter von Diensten und Inhalten, die in eine Webseite eingebunden werden, gehören. In solchen Fall beachten wir die gesetzlichen Vorgaben und schließen insbesondere entsprechende Verträge bzw. Vereinbarungen, die dem Schutz Ihrer Daten dienen, mit den Empfängern Ihrer Daten ab.
Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h., außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder die Verarbeitung im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder der Offenlegung bzw. Übermittlung von Daten an andere Personen, Stellen oder Unternehmen stattfindet, erfolgt dies nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.
Vorbehaltlich ausdrücklicher Einwilligung oder vertraglich oder gesetzlich erforderlicher Übermittlung verarbeiten oder lassen wir die Daten nur in Drittländern mit einem anerkannten Datenschutzniveau, vertraglichen Verpflichtung durch sogenannte Standardschutzklauseln der EU-Kommission, beim Vorliegen von Zertifizierungen oder verbindlicher internen Datenschutzvorschriften verarbeiten (Art. 44 bis 49 DSGVO, Informationsseite der EU-Kommission: https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection_de).
Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben gelöscht, sobald deren zur Verarbeitung erlaubten Einwilligungen widerrufen werden oder sonstige Erlaubnisse entfallen (z.B. wenn der Zweck der Verarbeitung dieser Daten entfallen ist oder sie für den Zweck nicht erforderlich sind).
Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung auf diese Zwecke beschränkt. D.h., die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen oder deren Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person erforderlich ist.
Unsere Datenschutzhinweise können ferner weitere Angaben zu der Aufbewahrung und Löschung von Daten beinhalten, die für die jeweiligen Verarbeitungen vorrangig gelten.
Cookies sind kleine Textdateien, bzw. sonstige Speichervermerke, die Informationen auf Endgeräten speichern und Informationen aus den Endgeräten auslesen. Z.B. um den Login-Status in einem Nutzerkonto, einen Warenkorbinhalt in einem E-Shop, die aufgerufenen Inhalte oder verwendete Funktionen eines Onlineangebotes speichern. Cookies können ferner zu unterschiedlichen Zwecken eingesetzt werden, z.B. zu Zwecken der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Komfort von Onlineangeboten sowie der Erstellung von Analysen der Besucherströme.
Hinweise zur Einwilligung: Wir setzen Cookies im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ein. Daher holen wir von den Nutzern eine vorhergehende Einwilligung ein, außer wenn diese gesetzlich nicht gefordert ist. Eine Einwilligung ist insbesondere nicht notwendig, wenn das Speichern und das Auslesen der Informationen, also auch von Cookies, unbedingt erforderlich sind, um dem den Nutzern einen von ihnen ausdrücklich gewünschten Telemediendienst (also unser Onlineangebot) zur Verfügung zu stellen. Die widerrufliche Einwilligung wird gegenüber den Nutzern deutlich kommuniziert und enthält die Informationen zu der jeweiligen Cookie-Nutzung.
Hinweise zu datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen: Auf welcher datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage wir die personenbezogenen Daten der Nutzer mit Hilfe von Cookies verarbeiten, hängt davon ab, ob wir Nutzer um eine Einwilligung bitten. Falls die Nutzer einwilligen, ist die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten die erklärte Einwilligung. Andernfalls werden die mithilfe von Cookies verarbeiteten Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. an einem betriebswirtschaftlichen Betrieb unseres Onlineangebotes und Verbesserung seiner Nutzbarkeit) verarbeitet oder, wenn dies im Rahmen der Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten erfolgt, wenn der Einsatz von Cookies erforderlich ist, um unsere vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Zu welchen Zwecken die Cookies von uns verarbeitet werden, darüber klären wir im Laufe dieser Datenschutzerklärung oder im Rahmen von unseren Einwilligungs- und Verarbeitungsprozessen auf.
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Allgemeine Hinweise zum Widerruf und Widerspruch (Opt-Out): Nutzer können die von ihnen abgegebenen Einwilligungen jederzeit Widerrufen und zudem einen Widerspruch gegen die Verarbeitung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im Art. 21 DSGVO einlegen (weitere Hinweise zum Widerspruch erfolgen im Rahmen dieser Datenschutzerklärung). Nutzer können Ihren Widerspruch auch mittels der Einstellungen Ihres Browsers erklären.
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
Wir verarbeiten Daten unserer Vertrags- und Geschäftspartner, z.B. Kunden und Interessenten (zusammenfassend bezeichnet als “Vertragspartner”) im Rahmen von vertraglichen und vergleichbaren Rechtsverhältnissen sowie damit verbundenen Maßnahmen und im Rahmen der Kommunikation mit den Vertragspartnern (oder vorvertraglich), z.B., um Anfragen zu beantworten.
Wir verarbeiten diese Daten, um unsere vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere die Verpflichtungen zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, etwaige Aktualisierungspflichten und Abhilfe bei Gewährleistungs- und sonstigen Leistungsstörungen. Darüber hinaus verarbeiten wir die Daten zur Wahrung unserer Rechte und zum Zwecke der mit diesen Pflichten verbundenen Verwaltungsaufgaben sowie der Unternehmensorganisation. Darüber hinaus verarbeiten wir die Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer ordnungsgemäßen und betriebswirtschaftlichen Geschäftsführung sowie an Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz unserer Vertragspartner und unseres Geschäftsbetriebes vor Missbrauch, Gefährdung ihrer Daten, Geheimnisse, Informationen und Rechte (z.B. zur Beteiligung von Telekommunikations-, Transport- und sonstigen Hilfsdiensten sowie Subunternehmern, Banken, Steuer- und Rechtsberatern, Zahlungsdienstleistern oder Finanzbehörden). Im Rahmen des geltenden Rechts geben wir die Daten von Vertragspartnern nur insoweit an Dritte weiter, als dies für die vorgenannten Zwecke oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Über weitere Formen der Verarbeitung, z.B. zu Marketingzwecken, werden die Vertragspartner im Rahmen dieser Datenschutzerklärung informiert.
Welche Daten für die vorgenannten Zwecke erforderlich sind, teilen wir den Vertragspartnern vor oder im Rahmen der Datenerhebung, z.B. in Onlineformularen, durch besondere Kennzeichnung (z.B. Farben) bzw. Symbole (z.B. Sternchen o.ä.), oder persönlich mit.
Wir löschen die Daten nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten, d.h., grundsätzlich nach Ablauf von 4 Jahren, es sei denn, dass die Daten in einem Kundenkonto gespeichert werden, z.B., solange sie aus gesetzlichen Gründen der Archivierung aufbewahrt werden müssen (z.B. für Steuerzwecke im Regelfall 10 Jahre). Daten, die uns im Rahmen eines Auftrags durch den Vertragspartner offengelegt wurden, löschen wir entsprechend den Vorgaben des Auftrags, grundsätzlich nach Ende des Auftrags.
Soweit wir zur Erbringung unserer Leistungen Drittanbieter oder Plattformen einsetzen, gelten im Verhältnis zwischen den Nutzern und den Anbietern die Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise der jeweiligen Drittanbieter oder Plattformen.
Kundenkonto
Vertragspartner können innerhalb unseres Onlineangebotes ein Konto anlegen (z.B. Kunden- bzw. Nutzerkonto, kurz “Kundenkonto”). Falls die Registrierung eines Kundenkontos erforderlich ist, werden Vertragspartner hierauf ebenso hingewiesen wie auf die für die Registrierung erforderlichen Angaben. Die Kundenkonten sind nicht öffentlich und können von Suchmaschinen nicht indexiert werden. Im Rahmen der Registrierung sowie anschließender Anmeldungen und Nutzungen des Kundenkontos speichern wir die IP-Adressen der Kunden nebst den Zugriffszeitpunkten, um die Registrierung nachweisen und etwaigem Missbrauch des Kundenkontos vorbeugen zu können.
Wenn Kunden ihr Kundenkonto gekündigt haben, werden die das Kundenkonto betreffenden Daten gelöscht, vorbehaltlich, deren Aufbewahrung ist aus gesetzlichen Gründen erforderlich. Es obliegt den Kunden, ihre Daten bei erfolgter Kündigung des Kundenkontos zu sichern.
Shop und E-Commerce
Wir verarbeiten die Daten unserer Kunden, um ihnen die Auswahl, den Erwerb, bzw. die Bestellung der gewählten Produkte, Waren sowie verbundener Leistungen, als auch deren Bezahlung und Zustellung, bzw. Ausführung zu ermöglichen. Sofern für die Ausführung einer Bestellung erforderlich, setzen wir Dienstleister, insbesondere Post-, Speditions- und Versandunternehmen ein, um die Lieferung, bzw. Ausführung gegenüber unseren Kunden durchzuführen. Für die Abwicklung der Zahlungsvorgänge nehmen wir die Dienste von Banken und Zahlungsdienstleistern in Anspruch. Die erforderlichen Angaben sind als solche im Rahmen des Bestell- bzw. vergleichbaren Erwerbsvorgangs gekennzeichnet und umfassen die zur Auslieferung, bzw. Zurverfügungstellung und Abrechnung benötigten Angaben sowie Kontaktinformationen, um etwaige Rücksprache halten zu können.
Bildungs- und Schulungsleistungen
Wir verarbeiten die Daten der Teilnehmer unserer Bildungs- und Schulungsangebote (einheitlich bezeichnet als “Aus- und Fortzubildende“), um ihnen gegenüber unsere Schulungsleistungen erbringen zu können. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang, der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertrags- und Schulungsverhältnis. Zu den Verarbeitungsformen gehören auch die Leistungsbewertung und die Evaluation unserer Leistungen sowie jener der Lehrenden.
In Rahmen unserer Tätigkeit können wir ferner besondere Kategorien von Daten, hier insbesondere Angaben zur Gesundheit der Aus- und Fortzubildenden sowie Daten, aus denen die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen, verarbeiten. Hierzu holen wir, sofern erforderlich, eine ausdrückliche Einwilligung der Aus- und Fortzubildenden ein und verarbeiten die besonderen Kategorien von Daten ansonsten nur, wenn es zur Erbringung der Schulungsleistungen, zu Zwecken der Gesundheitsvorsorge, des Sozialschutzes oder des Schutzes lebensnotwendiger Interessen der Aus- und Fortzubildenden erforderlich ist.
Sofern es für unsere Vertragserfüllung, zum Schutz lebenswichtiger Interessen oder gesetzlich erforderlich ist, bzw. eine Einwilligung der Aus- und Fortzubildenden vorliegt, offenbaren oder übermitteln wir die Daten der Aus- und Fortzubildenden unter Beachtung der berufsrechtlichen Vorgaben an Dritte oder Beauftragte, wie z.B. Behörden oder im Bereich der IT, der Büro- oder vergleichbarer Dienstleistungen.
Wir bieten unsere Leistungen auf Online-Plattformen, die von anderen Dienstanbietern betrieben werden, an. In diesem Zusammenhang gelten zusätzlich zu unseren Datenschutzhinweisen die Datenschutzhinweise der jeweiligen Plattformen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Durchführung des Zahlungsvorgangs und der auf den Plattformen eingesetzten Verfahren zur Reichweitemessung und zum interessensbezogenen Marketing.
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
Im Rahmen von Vertrags- und sonstigen Rechtsbeziehungen, aufgrund gesetzlicher Pflichten oder sonst auf Grundlage unserer berechtigten Interessen bieten wir den betroffenen Personen effiziente und sichere Zahlungsmöglichkeiten an und setzen hierzu neben Banken und Kreditinstituten weitere Dienstleister ein (zusammenfassend “Zahlungsdienstleister”).
Zu den durch die Zahlungsdienstleister verarbeiteten Daten gehören Bestandsdaten, wie z.B. der Name und die Adresse, Bankdaten, wie z.B. Kontonummern oder Kreditkartennummern, Passwörter, TANs und Prüfsummen sowie die Vertrags-, Summen- und empfängerbezogenen Angaben. Die Angaben sind erforderlich, um die Transaktionen durchzuführen. Die eingegebenen Daten werden jedoch nur durch die Zahlungsdienstleister verarbeitet und bei diesen gespeichert. D.h., wir erhalten keine konto- oder kreditkartenbezogenen Informationen, sondern lediglich Informationen mit Bestätigung oder Negativbeauskunftung der Zahlung. Unter Umständen werden die Daten seitens der Zahlungsdienstleister an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Diese Übermittlung bezweckt die Identitäts- und Bonitätsprüfung. Hierzu verweisen wir auf die AGB und die Datenschutzhinweise der Zahlungsdienstleister.
Für die Zahlungsgeschäfte gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenschutzhinweise der jeweiligen Zahlungsdienstleister, welche innerhalb der jeweiligen Webseiten bzw. Transaktionsapplikationen abrufbar sind. Wir verweisen auf diese ebenfalls zwecks weiterer Informationen und Geltendmachung von Widerrufs-, Auskunfts- und anderen Betroffenenrechten.
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
Um unser Onlineangebot sicher und effizient bereitstellen zu können, nehmen wir die Leistungen von einem oder mehreren Webhosting-Anbietern in Anspruch, von deren Servern (bzw. von ihnen verwalteten Servern) das Onlineangebot abgerufen werden kann. Zu diesen Zwecken können wir Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste sowie Sicherheitsleistungen und technische Wartungsleistungen in Anspruch nehmen.
Zu den im Rahmen der Bereitstellung des Hostingangebotes verarbeiteten Daten können alle die Nutzer unseres Onlineangebotes betreffenden Angaben gehören, die im Rahmen der Nutzung und der Kommunikation anfallen. Hierzu gehören regelmäßig die IP-Adresse, die notwendig ist, um die Inhalte von Onlineangeboten an Browser ausliefern zu können, und alle innerhalb unseres Onlineangebotes oder von Webseiten getätigten Eingaben.
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
Als “Single-Sign-On“ oder “Single-Sign-On-Anmeldung bzw. “-Authentifizierung“ werden Verfahren bezeichnet, die es Nutzern erlauben, sich mit Hilfe eines Nutzerkontos bei einem Anbieter von Single-Sign-On-Verfahren (z.B. einem sozialen Netzwerk), auch bei unserem Onlineangebot, anzumelden. Voraussetzung der Single-Sign-On-Authentifizierung ist, dass die Nutzer bei dem jeweiligen Single-Sign-On-Anbieter registriert sind und die erforderlichen Zugangsdaten in dem dafür vorgesehenen Onlineformular eingeben, bzw. schon bei dem Single-Sign-On-Anbieter angemeldet sind und die Single-Sign-On-Anmeldung via Schaltfläche bestätigen.
Die Authentifizierung erfolgt direkt bei dem jeweiligen Single-Sign-On-Anbieter. Im Rahmen einer solchen Authentifizierung erhalten wir eine Nutzer-ID mit der Information, dass der Nutzer unter dieser Nutzer-ID beim jeweiligen Single-Sign-On-Anbieter eingeloggt ist und eine für uns für andere Zwecke nicht weiter nutzbare ID (sog “User Handle“). Ob uns zusätzliche Daten übermittelt werden, hängt allein von dem genutzten Single-Sign-On-Verfahren ab, von den gewählten Datenfreigaben im Rahmen der Authentifizierung und zudem davon, welche Daten Nutzer in den Privatsphäre- oder sonstigen Einstellungen des Nutzerkontos beim Single-Sign-On-Anbieter freigegeben haben. Es können je nach Single-Sign-On-Anbieter und der Wahl der Nutzer verschiedene Daten sein, in der Regel sind es die E-Mail-Adresse und der Benutzername. Das im Rahmen des Single-Sign-On-Verfahrens eingegebene Passwort bei dem Single-Sign-On-Anbieter ist für uns weder einsehbar, noch wird es von uns gespeichert.
Die Nutzer werden gebeten, zu beachten, dass deren bei uns gespeicherte Angaben automatisch mit ihrem Nutzerkonto beim Single-Sign-On-Anbieter abgeglichen werden können, dies jedoch nicht immer möglich ist oder tatsächlich erfolgt. Ändern sich z.B. die E-Mail-Adressen der Nutzer, müssen sie diese manuell in ihrem Nutzerkonto bei uns ändern.
Die Single-Sign-On-Anmeldung können wir, sofern mit den Nutzern vereinbart, im Rahmen der oder vor der Vertragserfüllung einsetzen, soweit die Nutzer darum gebeten wurden, im Rahmen einer Einwilligung verarbeiten und setzen sie ansonsten auf Grundlage der berechtigten Interessen unsererseits und der Interessen der Nutzer an einem effektiven und sicheren Anmeldesystem ein.
Sollten Nutzer sich einmal entscheiden, die Verknüpfung ihres Nutzerkontos beim Single-Sign-On-Anbieter nicht mehr für das Single-Sign-On-Verfahren nutzen zu wollen, müssen sie diese Verbindung innerhalb ihres Nutzerkontos beim Single-Sign-On-Anbieter aufheben. Möchten Nutzer deren Daten bei uns löschen, müssen sie ihre Registrierung bei uns kündigen.
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Wir nutzen Blogs oder vergleichbare Mittel der Onlinekommunikation und Publikation (nachfolgend “Publikationsmedium”). Die Daten der Leser werden für die Zwecke des Publikationsmediums nur insoweit verarbeitet, als es für dessen Darstellung und die Kommunikation zwischen Autoren und Lesern oder aus Gründen der Sicherheit erforderlich ist. Im Übrigen verweisen wir auf die Informationen zur Verarbeitung der Besucher unseres Publikationsmediums im Rahmen dieser Datenschutzhinweise.
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Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern und Cookies zu verwenden, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.
Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge mitgeteilten Informationen zur Person, etwaige Kontakt- sowie Webseiteninformationen als auch die inhaltlichen Angaben werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.
Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via soziale Medien) sowie im Rahmen bestehender Nutzer- und Geschäftsbeziehungen werden die Angaben der anfragenden Personen verarbeitet soweit dies zur Beantwortung der Kontaktanfragen und etwaiger angefragter Maßnahmen erforderlich ist.
Die Beantwortung der Kontaktanfragen sowie die Verwaltung von Kontakt- und Anfragedaten im Rahmen von vertraglichen oder vorvertraglichen Beziehungen erfolgt zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten oder zur Beantwortung von (vor)vertraglichen Anfragen und im Übrigen auf Grundlage der berechtigten Interessen an der Beantwortung der Anfragen und Pflege von Nutzer- bzw. Geschäftsbeziehungen.
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Wir versenden Newsletter, E-Mails und weitere elektronische Benachrichtigungen (nachfolgend “Newsletter“) nur mit der Einwilligung der Empfänger oder einer gesetzlichen Erlaubnis. Sofern im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter dessen Inhalte konkret umschrieben werden, sind sie für die Einwilligung der Nutzer maßgeblich. Im Übrigen enthalten unsere Newsletter Informationen zu unseren Leistungen und uns.
Um sich zu unseren Newslettern anzumelden, reicht es grundsätzlich aus, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben. Wir können Sie jedoch bitten, einen Namen, zwecks persönlicher Ansprache im Newsletter, oder weitere Angaben, sofern diese für die Zwecke des Newsletters erforderlich sind, zu tätigen.
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Um nachverfolgen zu können, ob die Nutzer die Angebote eines von uns eingesetzten Affiliate-Links wahrgenommen haben, ist es notwendig, dass die jeweiligen Drittanbieter erfahren, dass die Nutzer einem innerhalb unseres Onlineangebotes eingesetzten Affiliate-Link gefolgt sind. Die Zuordnung der Affiliate-Links zu den jeweiligen Geschäftsabschlüssen oder zu sonstigen Aktionen (z.B. Käufen) dient alleine dem Zweck der Provisionsabrechnung und wird aufgehoben, sobald sie für den Zweck nicht mehr erforderlich ist.
Für die Zwecke der vorgenannten Zuordnung der Affiliate-Links können die Affiliate-Links um bestimmte Werte ergänzt werden, die ein Bestandteil des Links sind oder anderweitig, z.B. in einem Cookie, gespeichert werden können. Zu den Werten können insbesondere die Ausgangswebseite (Referrer), der Zeitpunkt, eine Online-Kennung der Betreiber der Webseite, auf der sich der Affiliate-Link befand, eine Online-Kennung des jeweiligen Angebotes, die Art des verwendeten Links, die Art des Angebotes und eine Online-Kennung des Nutzers gehören.
Hinweise zu Rechtsgrundlagen: Sofern wir die Nutzer um deren Einwilligung in den Einsatz der Drittanbieter bitten, ist die Rechtsgrundlage der Verarbeitung von Daten die Einwilligung. Ferner kann deren Einsatz ein Bestandteil unserer (vor)vertraglichen Leistungen sein, sofern der Einsatz der Drittanbieter in diesem Rahmen vereinbart wurde. Ansonsten werden die Daten der Nutzer auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an effizienten, wirtschaftlichen und empfängerfreundlichen Leistungen) verarbeitet. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf die Informationen zur Verwendung von Cookies in dieser Datenschutzerklärung hinweisen.
Wir nehmen an Rezensions- und Bewertungsverfahren teil, um unsere Leistungen zu evaluieren, zu optimieren und zu bewerben. Wenn Nutzer uns über die beteiligten Bewertungsplattformen oder -verfahren bewerten oder anderweitig Feedback geben, gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen und die Datenschutzhinweise der Anbieter. Im Regelfall setzt die Bewertung zudem eine Registrierung bei den jeweiligen Anbietern voraus.
Um sicherzustellen, dass die bewertenden Personen tatsächlich unsere Leistungen in Anspruch genommen haben, übermitteln wir mit Einwilligung der Kunden die hierzu erforderlichen Daten im Hinblick auf den Kunden und die in Anspruch genommene Leistung an die jeweilige Bewertungsplattform (einschließlich Name, E-Mail-Adresse und Bestellnummer bzw. Artikelnummer). Diese Daten werden alleine zur Verifizierung der Authentizität des Nutzers verwendet.
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
Wir unterhalten Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und verarbeiten in diesem Rahmen Daten der Nutzer, um mit den dort aktiven Nutzern zu kommunizieren oder um Informationen über uns anzubieten.
Wir weisen darauf hin, dass dabei Daten der Nutzer außerhalb des Raumes der Europäischen Union verarbeitet werden können. Hierdurch können sich für die Nutzer Risiken ergeben, weil so z.B. die Durchsetzung der Rechte der Nutzer erschwert werden könnte.
Ferner werden die Daten der Nutzer innerhalb sozialer Netzwerke im Regelfall für Marktforschungs- und Werbezwecke verarbeitet. So können z.B. anhand des Nutzungsverhaltens und sich daraus ergebender Interessen der Nutzer Nutzungsprofile erstellt werden. Die Nutzungsprofile können wiederum verwendet werden, um z.B. Werbeanzeigen innerhalb und außerhalb der Netzwerke zu schalten, die mutmaßlich den Interessen der Nutzer entsprechen. Zu diesen Zwecken werden im Regelfall Cookies auf den Rechnern der Nutzer gespeichert, in denen das Nutzungsverhalten und die Interessen der Nutzer gespeichert werden. Ferner können in den Nutzungsprofilen auch Daten unabhängig der von den Nutzern verwendeten Geräte gespeichert werden (insbesondere, wenn die Nutzer Mitglieder der jeweiligen Plattformen sind und bei diesen eingeloggt sind).
Für eine detaillierte Darstellung der jeweiligen Verarbeitungsformen und der Widerspruchsmöglichkeiten (Opt-Out) verweisen wir auf die Datenschutzerklärungen und Angaben der Betreiber der jeweiligen Netzwerke.
Auch im Fall von Auskunftsanfragen und der Geltendmachung von Betroffenenrechten weisen wir darauf hin, dass diese am effektivsten bei den Anbietern geltend gemacht werden können. Nur die Anbieter haben jeweils Zugriff auf die Daten der Nutzer und können direkt entsprechende Maßnahmen ergreifen und Auskünfte geben. Sollten Sie dennoch Hilfe benötigen, dann können Sie sich an uns wenden.
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
Wir binden in unser Onlineangebot Funktions- und Inhaltselemente ein, die von den Servern ihrer jeweiligen Anbieter (nachfolgend bezeichnet als “Drittanbieter”) bezogen werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Grafiken, Videos oder Stadtpläne handeln (nachfolgend einheitlich bezeichnet als “Inhalte”).
Die Einbindung setzt immer voraus, dass die Drittanbieter dieser Inhalte die IP-Adresse der Nutzer verarbeiten, da sie ohne die IP-Adresse die Inhalte nicht an deren Browser senden könnten. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte oder Funktionen erforderlich. Wir bemühen uns, nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Drittanbieter können ferner sogenannte Pixel-Tags (unsichtbare Grafiken, auch als “Web Beacons” bezeichnet) für statistische oder Marketingzwecke verwenden. Durch die “Pixel-Tags” können Informationen, wie der Besucherverkehr auf den Seiten dieser Webseite, ausgewertet werden. Die pseudonymen Informationen können ferner in Cookies auf dem Gerät der Nutzer gespeichert werden und unter anderem technische Informationen zum Browser und zum Betriebssystem, zu verweisenden Webseiten, zur Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung unseres Onlineangebotes enthalten als auch mit solchen Informationen aus anderen Quellen verbunden werden.
Hinweise zu Rechtsgrundlagen: Sofern wir die Nutzer um deren Einwilligung in den Einsatz der Drittanbieter bitten, ist die Rechtsgrundlage der Verarbeitung von Daten die Einwilligung. Ansonsten werden die Daten der Nutzer auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an effizienten, wirtschaftlichen und empfängerfreundlichen Leistungen) verarbeitet. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf die Informationen zur Verwendung von Cookies in dieser Datenschutzerklärung hinweisen.
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
Wir bitten Sie, sich regelmäßig über den Inhalt unserer Datenschutzerklärung zu informieren. Wir passen die Datenschutzerklärung an, sobald die Änderungen der von uns durchgeführten Datenverarbeitungen dies erforderlich machen. Wir informieren Sie, sobald durch die Änderungen eine Mitwirkungshandlung Ihrerseits (z.B. Einwilligung) oder eine sonstige individuelle Benachrichtigung erforderlich wird.
Sofern wir in dieser Datenschutzerklärung Adressen und Kontaktinformationen von Unternehmen und Organisationen angeben, bitten wir zu beachten, dass die Adressen sich über die Zeit ändern können und bitten die Angaben vor Kontaktaufnahme zu prüfen.
Ihnen stehen als Betroffene nach der DSGVO verschiedene Rechte zu, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 21 DSGVO ergeben:
In diesem Abschnitt erhalten Sie eine Übersicht über die in dieser Datenschutzerklärung verwendeten Begrifflichkeiten. Viele der Begriffe sind dem Gesetz entnommen und vor allem im Art. 4 DSGVO definiert. Die gesetzlichen Definitionen sind verbindlich. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen dagegen vor allem dem Verständnis dienen. Die Begriffe sind alphabetisch sortiert.
Ethische Regeln (I.) und Allgemeine Affiliatebedingungen (II.)
I. Ethische Regeln
Wir begrüßen Sie im Namen unseres Unternehmens herzlich als neuen Vertragspartner (künftig als Affiliate benannt) und wünschen Ihnen den bestmöglichen Erfolg für Ihre Tätigkeit als selbständiger Affiliate der Idea Thirty Three Consulting FZE, Business Center, Al Shmookh Building, UAQ Free Trade Zone, Umm Al Quwain, U.A.E., vertreten durch deren CEO Patrick Kogler, geschäftsansässig daselbst (Insider Factory) und vor allem viel Freude bei der Tätigkeit als Affiliate. Bei der Tätigkeit für unser Unternehmen und dem Kontakt mit anderen Menschen stehen für uns stets die Kundenfreundlichkeit und -sicherheit, Seriosität, ein faires Miteinander sowie die Wahrung der Gesetze und gute Sitten unverrückbar im Vordergrund.
Vorgenannte wichtige Erläuterung vorangestellt möchten wir Sie nun bitten, die folgenden ethischen Regeln ebenso wie unsere Allgemeinen Affiliatebedingungen sehr gründlich zu lesen und sich die Vorgaben zu Ihrem täglichen Leitmotiv für die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu machen.
Ethische Regeln für den Umgang mit potentiellen Kunden
Ethische Regeln für den Umgang mit anderen Affiliates
Ethische Regeln für den Umgang mit anderen Unternehmen
Diese ethischen Regeln unseres Unternehmens vorangestellt möchten wir Sie nun mit den Allgemeinen Affiliatebedingungen von Insider Factory vertraut machen.
II. Allgemeine Affiliatebedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Affiliatevertrages zwischen der Idea Thirty Three Consulting FZE, Business Center, Al Shmookh Building, UAQ Free Trade Zone, Umm Al Quwain, U.A.E., vertreten durch deren CEO Patrick Kogler, geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: Insider Factory), E-Mail info@insiderfactory.de und dem unabhängigen und selbständigen Vertragspartner (im Folgenden: Affiliate), der ausdrücklich keine Beratung durchführt und auch nicht durchführen darf.
(2) Insider Factory erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Affiliatebedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand (Affiliate)
(1) Insider Factory ist ein innovatives Unternehmen, das im Bereich des Direktvertriebs hochwertige Fortbildungs-, und Insider -Leistungen im Bereich Lifestyle, Gesundheit, Persönlichkeitsentwicklung und Finanzen auch als digitaler Angebote (künftig: Leistungen) an seine Endkunden vertreibt.
Hinzuweisen ist ausdrücklich darauf, dass Insider Factory keine Wertpapiere, Finanzanlagen, Vermögensanlagen, FinTech Leistungen (wie z.B. Kryptowährung, Defi-Leistungen oder Krypto-Trading) oder sonstige Finanzprodukte direkt oder indirekt selbst vertreibt oder solche Leistungen für Dritte vermittelt, bewirbt oder sonst vermarktet.
(2) Der Affiliate hat, ohne dass hierzu eine Pflicht besteht, die Möglichkeit, für Insider Factory nach seiner freien Wahl die Leistungen von Insider Factory zu vermitteln, so dass die Vermittlung dieser Leistungen die Grundlage des Geschäfts eines Affiliates bildet. Für diese Tätigkeit ist es nicht erforderlich, dass der Affiliate finanzielle Aufwendungen tätigt, er eine Mindestanzahl von Leistungen von Insider Factory abnimmt oder der Affiliate andere Affiliate wirbt. Erforderlich ist lediglich die kostenlose Registrierung. Zusätzlich besteht, ohne dass hierzu eine Pflicht besteht, die weitere Möglichkeit, andere Affiliate für eine Affiliatetätigkeit für Insider Factory zu werben, um an deren produktbezogenen Vermittlungsleistungen eine Provisionsbeteiligung zu erhalten. Ausdrücklich keine Provision erhält der Affiliate für die bloße Anwerbung eines neuen Affiliates oder Kunden. Die Provision ebenso wie die Art und Weise der Auszahlung oder der sonstigen Erfüllung des Provisionsanspruchs richtet sich nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Vergütungsplan.
(3) Für die Aufnahme und Durchführung seiner Tätigkeit stellt Insider Factory dem Affiliate ein Online-Back-Office nebst replicated Website zur Verfügung, dass es dem Affiliate ermöglicht, einen stets aktuellen und umfangreichen Überblick über seine Umsätze, Provisionen und die Kunden und Downline- Entwicklungen zu haben.
§ 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss / KYC-Verifizierungsverfahren
(1) Ein Vertragsabschluss ist mit juristischen Personen, Personengesellschaften oder natürlichen Personen möglich, die bzw. deren Verantwortliche das 18. Lebensjahr vollendet hat und Unternehmer nach Maßgabe des geltenden Rechts und im Besitz einer Gewerbeberechtigung sind, soweit erforderlich. Ein Vertragsabschluss durch Verbraucher ist nicht möglich.
(2) Sofern eine juristische Person oder eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG usw.) einen Affiliate bzw. Affiliateantrag einreicht, ist – soweit bei einer Personengesellschaft vorhanden – der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung ebenso wie die Umsatzsteueridentifikationsnummer vorzulegen. Alle Gesellschafter müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Gesellschafter sind gegenüber Insider Factory jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der juristischen Person.
(3) Insider Factory behält sich nach Versenden des Vertragspartnerantrages eines Affiliates einen Altersnachweis, einen Nachweis über die Gewerbeberechtigung, einen Handelsregisterauszug (gilt nur für juristische Personen oder eine im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften), eine Kontoverifizierung sowie einen Identitätsnachweis des Antragsstellers oder des insoweit verantwortlich Handelnden im Rahmen eines „KYC-Verfahrens“ ausdrücklich vor Annahme des Vertragsantrages vor.
(4) Jeder Affiliate ist nur zum Erwerb einer Position im Vergütungsplan berechtigt, wobei eine Umgehung dieser Vorgabe durch Registrierung als natürliche Person und zusätzlich über eine juristische Person oder Personengesellschaft verboten ist. Sofern ein Affiliate mehr als eine Position im Vergütungsplan auf sich oder eine durch ihn registrierte juristische Person oder Personengesellschaft oder sonst wie direkt oder indirekt registriert, behält sich Insider Factory ausdrücklich das in Absatz (8) genannte Kündigungsrecht vor.
(5) Der Affiliate ist verpflichtet, den Online-Affiliateantrag vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und an Insider Factory auf elektronischem Weg zu übermitteln. Zudem akzeptiert der Affiliate mit gesondertem „Häkchen setzen“ auf dem Antragsformular diese Allgemeinen Affiliatebedingungen als zur Kenntnis genommen und als Vertragsbestandteil. Insider Factory behält sich im Einzelfall vor, weitere Informationen von dem Affiliate einzuholen.
(6) Änderungen der personenbezogenen Daten des Affiliates sind unverzüglich an Insider Factory zu melden.
(7) Insider Factory behält sich das Recht vor, Affiliateanträge nach eigenem Ermessen ohne jegliche Begründung abzulehnen. Soweit Online-Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
(8) Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1), (2) und (4) geregelten Pflichten, ist Insider Factory ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Affiliatevertrag fristlos zu kündigen und gegebenenfalls ausbezahlte Provisionen zurückzufordern. Zudem behält sich Insider Factory für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
§ 4 Status des Affiliates als Unternehmer
(1) Der Affiliate handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter oder Makler von Insider Factory. Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme-, Vertriebs- oder andere Tätigkeitspflichten. Der Affiliate unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von Insider Factory und trägt das vollständige unternehmerische Risiko seines geschäftlichen Handelns einschließlich der Pflicht zur Tragung seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten und der Pflicht zur ordnungsgemäßen Bezahlung seiner Arbeitnehmer, sofern er welche beschäftigt.
(2) Der Affiliate hat seinen Betrieb im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns einzurichten und zu betreiben, wozu auch der Betrieb eigener Büroräume oder ein im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns geführter Arbeitsplatz gehört.
(3) Der Affiliate ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z.B. Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer, Anmeldung seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich) eigenverantwortlich. Insoweit versichert der Affiliate, alle Provisionseinnahmen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für Insider Factory erwirtschaftet, ordnungsgemäß an seinem Sitz zu versteuern. Insider Factory behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz einzufordern, die/der ihr durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben erwächst, außer der Affiliate hat den Schaden oder die Aufwendung nicht zu vertreten. Von Insider Factory werden keine Sozialversicherungsbeiträge für den Affiliate entrichtet. Der Affiliate ist nicht bevollmächtigt, im Namen von Insider Factory Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen.
§ 5 Freiwillige vertragliche Widerrufsbelehrung
Sie registrieren sich bei Insider Factory als Unternehmer und nicht als Verbraucher, so dass Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Gleichwohl räumt Insider Factory Ihnen nachfolgendes freiwilliges zweiwöchiges, vertragliches Widerrufsrecht ein.
Freiwilliges Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit der Onlineübermittlung des Affiliateantrages. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels/ der E-Mail) des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an die Idea Thirty Three Consulting FZE, Business Center, Al Shmookh Building, UAQ Free Trade Zone, Umm Al Quwain, U.A.E, …, E-Mail info@insiderfactory.de
Verzicht auf das Widerrufsrecht
Eine Übergabe/Übermittlung/Bereitstellung von Leistungen ebenso wie die Möglichkeit als Affiliate zu agieren erfolgt erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Sofern eine Übergabe/Übermittlung/Bereitstellung von Leistungen oder die Aufnahme der Affiliatetätigkeit von dem Affiliate bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist gewünscht wird, verzichtet er hierdurch ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs der Vertragserklärung sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache.
Ein Affiliate kann sich nach Ausübung seines Widerrufsrechtes erneut bei Insider Factory registrieren. Voraussetzung ist, dass der Widerruf des Affiliates mindestens 6 Monate zurück liegt und der widerrufende Affiliate in dieser Zeit keine Aktivitäten für Insider Factory verrichtet hat.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 6 Nutzung des Backoffices
(1) Der Affiliate erwirbt mit der Registrierung bei Insider Factory ein kostenfreies Recht zur Nutzung des zur Verfügung Back Offices nebst replicated Website und der weiteren hierdurch zur Verfügung gestellten Werbe- und Schulungstools. Vorgenanntes Nutzungsrecht ist als einfaches, auf das konkrete Back Offices nebst replicated Website und die weiteren hierdurch zur Verfügung gestellten Tools bezogenes, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Alle Urheberrechte und Recht des geistigen Eigentums bleiben Insider Factory vorbehalten. Das Back Office nebst replicated Website und die nutzbaren weiteren Tools einschließlich deren Änderungen und Anpassungen sind Eigentum von Insider Factory. Dem Affiliate ist die Löschung bzw. die Vernichtung von urheberrechtlichen und sonstigen eigentumsrechtlichen Hinweisen verboten.
§ 7 Pflichten des Affiliates im Rahmen der Werbung und Allgemeine Pflichten
(1) Der Affiliate ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login- Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Dem Affiliate ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit die Rechte von Insider Factory, deren Affiliates, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dem Affiliate ist es insbesondere nicht gestattet, falsche oder irreführende Angaben über Insider Factory Leistungen oder das Vertriebssystem von Insider Factory zu machen. Der Affiliate wird im Rahmen seiner Affiliatetätigkeit nur solche Aussagen über Insider Factory, die Insider Factory-Leistungen sowie über das Insider Factory-Vertriebssystem im Rahmen der Kontaktherstellung machen, die inhaltlich den Vorgaben in den Insider Factory Werbe- und Informationsmaterialien entsprechen. Des Weiteren gilt auch das Verbot des Versendens von unerwünschten Werbe-E-Mails, Werbe- Faxen oder Werbe-SMS (Spam). Ferner sind der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen, wie z.B. die Verwendung ungenehmigter oder unlauterer Werbung (z.B. irreführender Aussagen) untersagt. Gleichfalls ist eine missbräuchliche Verwendung von Insider Factory oder Leistungen von Insider Factory verboten.
(2) Es ist ausdrücklich untersagt, dass ein Affiliate Zahlungen für andere Affiliate oder Kunden an Insider Factory leistet (Verbot von Fremdzahlungen).
(3) Dem Affiliate ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen und hat folgende besondere Werberichtlinien stets einzuhalten:
Besondere Werberichtlinien
a) An keiner Stelle und auf keinem Werbemittel darf der Affiliate unwahre, irreführende oder überzogene Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei Insider Factory machen oder behaupten. Vielmehr besteht stets die Verpflichtung potentielle Affiliate im Rahmen von Anbahnungsgesprächen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass nur die wenigsten Affiliate ein höheres Einkommen mit ihrer Tätigkeit für Insider Factory erzielen können.
b) Weder der Affiliate noch Insider Factory führen eine Vermittlung von FinTech-Leistungen (wie etwa die Teilnahme, an einem ICO/ITO, der Kryptowährungs-Erwerb oder- Tausch, DeFi-Leistungen oder Krypto-Trading) ebenso wenig wie eine Beratung im Bereich der Wertpapier-, Vermögensanlage- oder sonstige Finanzanlagevermittlung gegenüber potentiellen Interessenten oder Kunden durch. Vielmehr bietet Insider Factory ausschließlich Schulungs- Fortbildungs- und Weiterbildungs-Leistungen an und der Affiliate muss seine Werbe- und Vertriebstätigkeit auf den Bereich der Weiterbildung zwingend und ausschließlich begrenzen. Der Affiliate ist daher verpflichtet, vorgenannte Vorgaben zwingend und stringent einzuhalten und potentielle Interessenten über diesen Umstand bei der Affiliatetätigkeit aufzuklären.
c) Es ist dem Affiliate ausdrücklich untersagt, im Rahmen oder in Verbindung mit seiner Tätigkeit für Insider Factory an potentiellen Kunden FinTech-Leistungen (wie etwas DeFi-Leistungen oder Krypto-Trading) oder Wertpapiere Vermögensanlagen oder sonstige Finanzanlage oder vergleichbare Leistungen zu vermitteln oder sonst für sich oder Dritte zu bewerben. Es ist dem Affiliate ferner ausdrücklich untersagt, potentiellen Kunden selbst ein Darlehen oder eine Zuwendung zu gewähren, damit diese die Weiterbildungs-Leistungen von Insider Factory oder deren Nebenkosten ganz oder teilweise finanzieren können.
d) Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen keine Provisionen vortäuschen, die als „Kopfprämie“ oder sonstige Provision im Zusammenhang mit dem bloßen Anwerben eines neuen Affiliates zu verstehen sind. Es sind keine Handlungen vorzunehmen, die den Schein erwecken, dass das beworbene Vertriebssystem ein rechtswidriges Vertriebssystems, nämlich ein illegales progressives Schneeballsystem oder Pyramidensystems oder sonst ein betrügerisches Vertriebssystem ist. Ebenso wenig darf vorgetäuscht werden, dass Insider Factory eine Währungsanlage, FinTech-Leistungen oder sonstige Finanzanlagen vertreibt oder Kryptocoins oder sonstige Kryptowährungen oder ähnliche Leistungen selbst oder über Dritte verkauft oder sonst vertreibt.
e) Affiliatewerbe- oder -vertriebshandlungen dürfen sich nicht an Minderjährige oder geschäftlich unerfahrene Personen richten und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um Verbraucher zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen. Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Affiliate die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen. Es ist alles zu unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht angemessenen Bestellungen veranlassen könnte.
f) Es dürfen keine Affiliatehandlungen vorgenommen werden, die unangemessen, illegal oder unsicher sind bzw. auf die ausgewählten Verbraucher unzulässigen Druck ausüben.
g) Affiliate werden bei der Kontaktherstellung zu potentiellen nur offiziell durch Insider Factory autorisierte Unterlagen/Dokumente verwenden.
h) Potentielle Kunden werden bei der Kontaktherstellung nicht zur Abnahme von Leistungen durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Affiliate werden alles unterlassen, was potentielle Kunden dazu veranlassen könnte, Insider Factory Leistungen lediglich deshalb anzunehmen, um dem Affiliate einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
(4) Insider Factory stellt seinen Affiliates geprüfte Marketingmaterialien zur Verfügung. Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Websites (Insider Factory stellt den Affiliate Replicate-Websites zur Verfügung, über die der Vertrieb der Leistungen erfolgen darf), Verkaufsunterlagen, Verkaufskonzepte, Zeitungs- oder Zeitschriftenwerbeanzeigen, eigener Produktbroschüren, Videocontent, Fernsehwerbung, Audiocontent, die Erstellung eigener Internetauftritte, einschließlich professioneller Social-Media-Geschäftsauftritte oder sonstiger selbständig erstellter Verkaufs- oder Werbemittel, ebenso wie die Änderung der dem Affiliate zur Verfügung gestellten Replicate-Website ist nur nach vorherigem ausdrücklichem schriftlichem oder via E-Mail zu erteilendem Einverständnis on Insider Factory gestattet, das im freien Ermessen von Insider Factory liegt. Die entsprechende Anfrage zum Erhalt des Einverständnisses ist via E-Mail an info@insiderfactory.de zu übersenden.
(4a) Es ist untersagt, mit mehreren Affiliates eine Internetseite, ein Internetportal, eine Social-Media-Präsenz oder eine sonstige Online-Anwendung zu betreiben.
(4b) Für den Fall, dass der Affiliate die Leistungen von Insider Factory in anderen Internet Medien, wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, YouTube, Twitter oder Instagram), Online Blogs oder Chatrooms (z.B. WhatsApp oder Snapchat) bewirbt, darf er stets nur die offiziellen Insider Factory Werbeaussagen verwenden, muss sich leicht erkennbar mit ihrem/seinem vollständigen Namen (anonyme oder unter einem Pseudonym erfolgte Postings sind verboten) identifizieren und darf an keiner Stelle unwahre oder irreführende Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei Insider Factory machen oder für eine Tätigkeit bei Insider Factory als Arbeitnehmer oder Ähnlichem werben, ebenso wie er die Social-Media-Werbung nur im Rahmen seiner eigenen privaten Social-Media-Kanäle nebenbei und zusätzlich durchführen darf und ohne vorherigem ausdrücklichem schriftlichem oder via E-Mail zu erteilendem Einverständnis von Insider Factory keine professionellen Social-Media-Geschäftsauftritte erstellen darf. Die entsprechende Anfrage zum Erhalt des Einverständnisses ist via E-Mail an info@insiderfactory.de zu übersenden. Ein Vertrieb der Leistungen darf nur über die offizielle Replicate-Website des Affiliates erfolgen. Der Affiliate ist verpflichtet, in seine Social-Media-Präsenz und/oder -kanal einen entsprechenden Link zu der Replicate-Website zur Verfügung einzufügen.
(4c) Die Affiliates dürfen keine Online-Kleinanzeigen (einschließlich Craigslist) verwenden, um die Leistungen von Insider Factory zu bewerben und/oder zu vertreiben. Online-Kleinanzeigen (einschließlich Craigslist) dürfen jedoch genutzt werden, damit sich die Affiliates als „unabhängiger Insider Factory Affiliate“ vorstellen kann.
(4d) Die Affiliate dürfen Bannerwerbung auf einer Website platzieren, vorausgesetzt, sie verwenden die von Insider Factory geprüften und genehmigten Vorlagen und Bilder und halten sich an die vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben (insbesondere das Verbot der unwahren oder irreführenden Einkommensangaben). Alle Bannerwerbung muss mit der Replicate-Website des Affiliates verlinkt sein.
(4e) Sponsored Links oder Pay-per-Click-Anzeigen (PPC) sind zulässig. Die Ziel-URL muss zu der Replicate-Website des Affiliates führen. Die angezeigte URL muss ebenfalls zu der Replicate-Website des Affiliates führen. Es dürfen keine vertragswidrigen, irreführenden oder sonst gesetzeswidrigen Inhalte verwendet werden.
(5) Die Kontaktaufnahmemöglichkeiten zur Nutzung der Leistungen von Insider Factory dürfen im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich Face- to-Face, bei Homeparties oder -veranstaltungen, Online-Homeparties, Webinaren oder sonstigen Online-Präsentationen von den Affiliates vorgestellt werden.
(6) Die Kontaktaufnahmemöglichkeiten zur Nutzung der Leistungen von Insider Factory dürfen nicht auf Versteigerungen, öffentlichen und privaten Flohmärkten, Tauschbörsen, Kaufhäusern, Internetshops, Internetmärkten wie z.B. eBay, Amazon oder auf vergleichbaren Verkaufsplätzen angeboten werden.
(7) Der Affiliate ist verpflichtet, sich im geschäftlichen Verkehr als SELBSTSTÄNDIGER Insider Factory Affiliate auszuweisen. Social-Media-Auftritte, Homepages, Briefpapier, Visitenkarten, Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen den Zusatz „SELBSTSTÄNDIGER INSIDER FACTORY-AFFILIATE“ und/oder „SELBSTÄNDIGER INSIDER FACTORY-AFFILIATE“ aufweisen.
(8) Sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien sind vom Affiliate selbst zu tragen.
(9) Der Affiliate ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mitbewerbenden Firmen negativ, herab wertend oder gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen negativ oder herab wertend zu beurteilen.
(10) Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Video-/Filmmaterialien etc. (einschließlich der Lichtbilder) ebenso wie die Weiterbildung -Angebote- und -Tools, Insider Factory Dienste und sonstigen selbst entwickelten Leistungen von Insider Factory sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen von dem Affiliate ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Insider Factory über das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht hinaus weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden. Insbesondere verboten ist die Verbreitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung der (digitalen) Schulungs- und Werbeunterlagen (z.B. durch Hochladen auf YouTube oder anderen Internetmedien) ebenso wie die Änderung oder Bearbeitung dieser Unterlagen.
(11) Auch die Verwendung (oder Änderung) des Kennzeichens Insider Factory der eingetragenen Marken, Produktbezeichnungen, Werktitel und geschäftlichen Bezeichnungen der Insider Factory ist über die ausdrücklich zur Verfügung gestellten Werbematerialien und sonstigen offiziellen Insider Factory Unterlagen nicht erlaubt. Es ist ferner die Anmeldung eigener Marken, Werktitel, Internetdomains oder sonstiger Schutzrechte verboten, die das Kennzeichen Insider Factory oder eingetragene Marken, Produktbezeichnungen, Werktitel oder geschäftliche Bezeichnungen von Insider Factory enthalten. Vorgenanntes gilt auch für Marken, geschäftliche Bezeichnungen oder Werktitel, an denen Insider Factory ein ausschließliches Nutzungsrecht hat. Vorgenanntes Verbot aus Absatz (2) gilt sowohl für identische als auch ähnliche Zeichen. Gleichfalls verboten ist die Umlabelung von virtuellen Leistungen von Insider Factory.
(12) Dem Affiliate ist nicht erlaubt auf Presseanfragen über Insider Factory deren Leistungen, dem Insider Factory Marketingplan oder sonstige Insider Factory Leistungen zu antworten. Der Affiliate ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an Insider Factory an die E-Mail info@insiderfactory.de weiterzuleiten. Der Affiliate wird sich auch im Übrigen öffentlich (z.B. Fernsehen, Rundfunk, Internetforen) zu Insider Factory, den Insider Factory-Leistungen und zum Insider Factory -Vertriebssystem nur nach vorheriger via E-Mail oder schriftlich zu erteilender Zustimmung von Insider Factory äußern.
(13) Kundenanfragen oder -beschwerden jeglicher Art über die Leistungen, den Service oder das Vergütungssystem von Insider Factory sind umgehend an Insider Factory an die E- Mail-Adresse info@insiderfactory.de weiterzugeben.
(14) Es ist dem Affiliate stets untersagt, eigene Schulungs-, Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen an andere Affiliate von Insider Factory zu verkaufen oder sonst zu vertreiben.
(15) Der Affiliate darf nur in solchen Staaten Leistungen für Insider Factory Kontaktaufnahmemöglichkeiten bewerben oder neue Affiliate gewinnen, die offiziell von Insider Factory eröffnet wurden.
§ 8 Kein Wettbewerbsverbot / Abwerbeverbot / Verkauf fremder Leistungen
(1) Dem Affiliate ist es nicht untersagt, für andere Unternehmen, auch Network Marketing Unternehmen, Leistungen und/oder Leistungen zu vertreiben, auch wenn diese im Wettbewerb mit Insider Factory stehen.
(2) Ungeachtet des Absatzes (1) ist es dem Affiliate untersagt; andere Insider Factory Affiliate für den Vertrieb anderer Leistungen und/oder Unternehmen anzuwerben.
(3) Dem Affiliate ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Affiliatevertrages gegen andere Affiliate oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.
(4) Soweit der Affiliate gleichzeitig für andere Wettbewerber, sonstige Unternehmen oder Network, Online-Marketing oder sonstige Direktvermarktungsunternehmen tätig ist, verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit, für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf der Affiliate andere als Insider Factory Leistungen und/oder Leistungen nicht zur selben Zeit am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social Media Plattform, Chat-Room- oder Internetplattform anbieten, außer Insider Factory hat dies ausdrücklich genehmigt, etwa weil es eine offizielle Kooperation zwischen Insider Factory und diesem Unternehmen gibt.
§ 9 Geheimhaltung
Der Affiliate hat absolutes Stillschweigen über Betriebsgeheimnisse von Insider Factory und über seine Struktur zu wahren. Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören insbesondere auch die Kunden- und Affiliatedaten ebenso wie die Informationen zu den Downline Aktivitäten und die darin enthaltenen Informationen. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung dieses Affiliatevertrages fort.
§ 10 Affiliateschutz / Crosslinesponsoring / Bonusmanipulation
(1) Jedem aktiven Affiliate, der einen neuen Affiliate erstmals für eine Tätigkeit als Affiliate für Insider Factory gewinnt, wird der neue Affiliate in seine Struktur nach Maßgabe des Marketingplans und der dort geregelten Platzierungsvorgaben zugewiesen (Affiliateschutz). Die Gewinnung und Platzierung des neuen Affiliates muss durch den eigenen Referral-Link erfolgen, wobei das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Registrierungsantrages des neuen Affiliates bei Insider Factory für die Zuteilung gelten. Sofern zwei Affiliate denselben Affiliate für sich als „neu“ gesponsert beanspruchen, wird Insider Factory nur den in der Erst-Registrierung genannten Sponsor berücksichtigen.
(2) Insider Factory ist berechtigt, den Account und somit sämtliche personenbezogene Daten, einschließlich der E-Mail-Adresse des Affiliate aus dem System zu löschen, wenn Werbesendungen, Anschreiben oder E-Mails mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ o.ä. retourniert werden und der Affiliate nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen die fehlerhaften Daten berichtigt.
(3) Des Weiteren sind das Crosslinesponsoring und auch der Versuch dessen innerhalb des Unternehmens untersagt. Crosslinesponsoring bedeutet das Akquirieren einer Person oder eines Unternehmens, die bereits Affiliate bei Insider Factory in einer anderen Vertriebslinie ist oder innerhalb der letzten 6 Monate einen Affiliatevertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.
(4) Bonusmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehört insbesondere das Sponsern von Affiliates, die tatsächlich das Insider Factory Geschäft gar nicht ausüben (sog. Strohmänner genannt), ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaftsangehöriger, Personen des gleichen Haushaltes, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Dritte zum Erwerb von Leistungen zu veranlassen, um hierdurch eine bessere Position im Vergütungsplan zu erreichen oder sonst eine Bonusmanipulation herbeizuführen.
(5) Dem Affiliate steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu.
§ 11 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung
(1) Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten des Affiliates- und/oder Affiliates erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch Insider Factory unter Setzung einer Frist von 10 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Der Affiliate verpflichtet sich, die Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.
(2) Es wird ausdrücklich auf § 16 Absatz (3) hingewiesen, nach dem Insider Factory bei einem Verstoß gegen die in § 8, 9 und 10 (3) und (4) geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7, sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist. Ungeachtet des in § 16 Absatz (3) geregelten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechtes hat Insider Factory das Recht, in Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pflichtenverletzungen nach ihrem eigenen freien Ermessen vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen.
(3) Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine im Ermessen von Insider Factory erhobene, durch das zuständige Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Affiliate zu ersetzen verpflichtet ist, worauf bereits jetzt ausdrücklich hingewiesen wird.
(4) Der Affiliate haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die Insider Factory durch eine Pflicht Verletzung im Sinne der §§ 7 – 9 und § 10 Absätze 3 und 4 entstehen, außer der Affiliate hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
(5) Der Affiliate stellt Insider Factory für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der in §§ 7 – 9 und § 10 Absätze 3 und 4 geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Affiliates gegen geltendes Recht, auf die erste Anforderung der Insider Factory von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der Affiliate insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten zu übernehmen, die Insider Factory in diesem Zusammenhang entstehen.
§ 12 Anpassung der Preise
Insider Factory behält sich vor, insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Vertriebsstruktur, die von dem Affiliate gegebenenfalls zu zahlenden Preise oder die den Leistungen zugeordneten Provisionsanteile, den Vergütungsplan oder Nutzungsentgelte zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, insbesondere Preise zu erhöhen oder Provisionen den Marktgegebenheiten anzupassen. Die Änderung teilt Insider Factory dem Affiliate innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung mit. Erhöhungen der Preise um mehr als 5 % oder Änderungen am Vergütungsplan zu Lasten des Affiliates um mehr als 5 % geben dem Affiliate das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Bedingungen Vertragsbestandteil. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Affiliatevertrages bekannte Änderungen sind nicht mitteilungspflichtig und begründen kein Widerspruchsrecht des Affiliates. Im Falle eines Widerspruchs ist Insider Factory berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
§ 13 Werbemittel, Zuwendungen, Datenverarbeitung
Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstigen Zuwendungen von Insider Factory können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.
§ 14 Provisionsbedingungen
(1) Als Vergütung für eine erfolgreiche produktbezogene Vermittlung erhält der Affiliate bei Erreichen der erforderlichen Qualifikationen eine Provision, die sich einschließlich der jeweiligen Qualifikationsanforderung aus dem Vergütungsplan ergeben, den der Affiliate in seinem Backoffice abrufen kann. Die Einzelheiten zu den Auszahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Vergütungsplan (einsehbar im Backoffice). Mit der Zahlung der Vergütung sind alle Kosten des Affiliate für die AufrechterQhaltung und Durchführung ihres/seines Geschäftes, soweit sie nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, abgedeckt.
(2) Eine erfolgreiche Vermittlung im Sinne des Absatzes (1) liegt nur vor, wenn es nachfolgend zum produktbezogenen Vertragsabschluss zwischen einem Kunden und Insider Factory kommt. Ein Provisionsanspruch entsteht insbesondere nicht oder erlischt rückwirkend, wenn
a.) der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht,
b.) der Vertrag durch den Kunden rechtswirksam angefochten wird,
c.) der Kundenauftrag widerrechtlich zustande gekommen ist,
d.) Insider Factory die Annahme des Vertrages ablehnt,
e.) fehlerhafte unvollständige Kundenaufträge eingereicht werden.
Außerdem entsteht in Fällen betrügerischer Produktvermittlung, entweder durch betrügerische oder missbräuchliche Maßnahmen des Affiliates oder des Kunden kein Provisionsanspruch.
Sollte ein bereits abgeschlossener Kundenvertrag, nach Maßgabe des Absatzes (2) oder sonstigen Gründen, unwirksam sein und/oder rückabgewickelt werden, sind bereits bezahlte Provisionen zurückzuerstatten.
(3) Insider Factory behält sich das Recht vor, den Affiliate vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen und auch jederzeit danach zum Nachweis seiner Identität, Adresse und seiner Gewerbeanmeldung (z.B. Vorlage des Gewerbescheins) aufzufordern. Der Gewerbe-,Identitäts- und Adressnachweis kann nach Wahl von Insider Factory in Form einer Kopie der Gewerbeberechtigung und des Personalausweises oder Reisepasses gegebenenfalls in Verbindung mit einer aktuellen Strom-,Gas-, Wasser- oder sonstigen Verbrauchsrechnung oder einem anderen Melderegisternachweis (nicht älter als einen Monat) auf dem vorgegebenen elektronischem Weg erfolgen und hat unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen, nach der Aufforderung zu geschehen. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten ist ein Identifikationsnachweis der verantwortlichen Person (z.B. Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter) und – sofern eine Eintragung in das Handelsregister erfolgte – eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als einen Monat) vorzulegen. Ferner muss der Affiliate vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen ihre/seine Bankdaten bekanntgeben.
(4) Die Affiliate wird zunächst als ein Kleingewerbetreibender bei Insider Factory geführt. Er wird Insider Factory unter Mitteilung seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer unverzüglich informieren, sobald er im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit zur Zahlung von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) optiert oder die Kleinunternehmergrenzen überschreitet.
(5) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass keine Ansprüche auf eine höhere als die diesem Vertrag zugrunde liegende Provision bestehen oder geltend gemacht werden können. Durch die Provision sind alle Ansprüche des Affiliates abgegolten, insbesondere sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben, ebenso wie sämtliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. Mit der Zahlung der Vergütung gemäß Absatz (1) sind ferner alle Leistungen des Affiliates abgegolten, insbesondere auch für die Herstellung und Pflege des Kundenstockes, ebenso wie das daraus resultierende zukünftige Marktpotential und bestehen im Sinne einer Vorauszahlung hierfür, so dass im Falle der Beendigung des Vertrages, durch welche Partei und aus welchem Grund auch immer, keine Abfindungen und/oder Ausgleichsansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer durch Insider Factory zu leisten sind.
(6) Insider Factory ist berechtigt, Forderungen und/oder Rückforderungsansprüche, die Insider Factory gegen den Affiliate zustehen, mit dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen des Affiliates aus diesem Vertrag sind ausgeschlossen, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht.
(7) Alle Zahlungen von Insider Factory an den Affiliate gelten als Nettozahlungen. Der Affiliate wird die erteilten Abrechnungen als bald prüfen und eventuelle Einwände Insider Factory unverzüglich mitteilen. Fehlerhafte Provisionen sind Insider Factory binnen 60 Tagen der fehlerhaften Zahlung schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen als genehmigt.
(8) Provisionen des Affiliates werden täglich gutgeschrieben. Die Vergütung wird unter Berücksichtigung der Insider Factory Zahlungsmodalitäten und Auszahlungsarten auf ausdrückliche Anforderung des Affiliates ausgekehrt.
(9) Der Affiliate wird die erteilten Abrechnungen alsbald prüfen und eventuelle Einwände Insider Factory binnen 60 Tagen ab Zeitpunkt der fehlerhaften Zahlung schriftlich mitteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen, Boni oder sonstige Zahlung als genehmigt.
(10) Insider Factory behält sich aufgrund der hohen Transaktionskosten im Kryptocoin-Bereich das Recht vor, Provisionen erst ab einem Gesamtbetrag bei einem Umrechnungskurs von mindestens 50,00 € zu überweisen. Für den Fall, dass die Mindestauszahlungshöhe nicht erreicht wird, werden die Provisionsansprüche auf dem bei Insider Factory für den Affiliate geführten Verrechnungskonto fortgeführt und nach Erreichen der Mindestauszahlungshöhe an den Affiliate zur Auskehrung auf dessen eWallet bereitgestellt.
(11) Insider Factory behält sich vor, für bestimmte Zahlungsanbieter wie etwa „DynaPay“ die durch jene Dienstleister für eine Transaktion in Rechnung gestellten Transaktionsgebühren an den Affiliate im Rahmen der Auskehrung direkt weiterzugegeben, soweit jene Transaktionsgebühren von den üblichen Banktransaktionsgebühren für inländische Überweisungen abweichen.
§ 15 Sperrung des Affiliates
(1) Für den Fall, dass der Affiliate nicht die Vorgaben des § 14 Absatz (3) erfüll oder er sonst innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch Insider Factory die geforderten Nachweise z.B. im Rahmen der Kontoverifizierung, des KYC-Verfahrens oder des Erwerbes von Leistungen erbringt, steht Insider Factory die vorübergehende Sperrung des Affiliates und/oder Affiliates bis zum Zeitpunkt der Erbringung der angeforderten Nachweise zu. Der Zeitraum einer Sperre berechtigt den Affiliate nicht zur außerordentlichen Kündigung und verursacht genauso wenig eine Rückzahlung der bereits bezahlten Leistungen oder einen Schadensersatzanspruch, außer der Affiliate hat die Sperrung nicht zu vertreten.
(2) Provisionsansprüche, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden innerhalb der Insider Factory als Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
(3) Für jeden Fall der Anmahnung ist die Insider Factory zum Ersatz der für diese Anmahnung erforderlichen Kosten berechtigt.
(4) Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich Insider Factory das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. Insider Factory behält sich insbesondere vor, den Zugang des Affiliates und/oder Affiliates ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Affiliate gegen die in §§ 7 – 9 und § 10 Absätze (3) und (4) genannten Pflichten, oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt, oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt. Sofern nicht ein sofortiger Kündigungsgrund vorliegt und Insider Factory eine Abmahnung gemäß §11 (1) an den Affiliate versendet, wird die Sperrung wieder aufgehoben, sofern der Affiliate die entsprechende Pflichtverletzung auf die Abmahnung der Insider Factory innerhalb der gesetzten Frist beseitigt.
§ 16 Dauer und Beendigung des Vertrages und Folgen der Beendigung / Rückgaberecht
(1) Der Affiliatevertrag wird jeweils für 3 Monate vereinbart und verlängert sich automatisch um weitere 3 Monate, sofern er nicht zuvor von einer Partei mit einer Frist von zwei Wochen zum Vertragsende gekündigt wird.
(2) Ungeachtet des Kündigungsgrundes in (1) behält sich Insider Factory das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen eine der in § 7 geregelten Pflichten vor, sofern der Affiliate seiner Beseitigungspflicht im Sinne des § 11 Absatzes (1) nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt. Bei einem Verstoß gegen die in § 8, 9 und 10 (3) und (4) geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 oder sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ist Insider Factory ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ebenfalls liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor, wenn der Affiliate die Vorgaben des § 14 (2) und (3) nicht wahrt und auch nach einer Sperrung nach Maßgabe des § 16 (1) und einer letzten Fristsetzung zu Erfüllung der Vorgaben, diese Frist fruchtlos verstreichen lässt. Ferner liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund für jede Partei vor, wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder die andere Partei sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.
(3) Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der entrichteten Zahlungen für Leistungen, außer der Affiliate hat den Vertrag aus einem wichtigen Grund außerordentlich gekündigt.
(4) Ein Affiliate kann sich nach einer ordentlichen Kündigung seiner alten Position erneut durch einen anderen Sponsor bei Insider Factory registrieren. Voraussetzung ist, dass die ordentliche Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch Insider Factory für die alte Position des Affiliates mindestens 6 Monate zurückliegen und der kündigende Affiliate in dieser Zeit keine Aktivitäten für Insider Factory verrichtet hat.
(5) Mit der Beendigung des Vertrages steht dem Affiliate kein Recht auf Provisionierung, insbesondere auch kein Handelsvertreterausgleichsanspruch zu, da der Affiliate kein Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
(6) Falls ein Affiliate gleichzeitig andere von dem Affiliatevertrag unabhängige Leistungen von Insider Factory beansprucht, bleiben diese Leistungen von der Beendigung des Affiliatevertrages unberührt in Kraft, es sei denn, dass der Affiliate mit der Kündigung auch deren Beendigung ausdrücklich verlangt und eine solche Kündigung zulässig ist. Erwirbt der Affiliate nach der Beendigung des Vertrages weiterhin Leistungen von Insider Factory so wird er als normaler Kunde geführt.
(7) Kündigungen haben stets schriftlich oder via E-Mail zu erfolgen.
§ 17 Haftungsausschluss
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Insider Factory lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Insider Factory, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(2) Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Insider Factory ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(3) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet Insider Factory nicht, außer im Falle eines grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens der Insider Factory ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte der Affiliate sind für Insider Factory fremde Informationen im Sinne des geltenden Telemedien- oder sonstigen Rechts.
§ 18 Übertragung des Geschäftsbetriebs / der gesponserten Struktur auf Dritte/ Tod des Affiliates
(1) Insider Factory kann seine Vertragsposition jederzeit auf ein Nachfolgeunternehmen ganz oder teilweise übertragen, welches die Geschäfte, die Gegenstand dieses Vertrages sind, in gleicher Weise fortsetzt und in die bestehenden Rechte und Pflichten in vollem Umfang eintritt.
(2) Der Affiliate ist nicht zur Übertragung seiner Vertriebsstruktur auf eine andere natürliche oder juristische Person nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung (Einwilligung) durch Insider Factory berechtigt.
(3) Sofern eine neue als Affiliate registrierte juristische Person oder Personengesellschaft einen neuen Gesellschafter aufnehmen will, ist dies möglich sofern der/die bisherige/n Gesellschafter, die die Vertragspartnerschaft beantragt haben, ebenfalls Gesellschafter bleiben. Sofern ein Gesellschafter, der als Affiliate der registrierten juristische Person oder Personengesellschaft ausscheiden möchte oder seine Anteile auf Dritte übertragen möchte, ist diese Handlung auf entsprechenden schriftlichen Antrag gegebenenfalls unter Vorlage der entsprechenden notariellen Urkunden und in Übereinstimmung mit den Vorgaben dieses Vertrages unter Beachtung der Maßgabe des § 3 Absatz (2) der Allgemeinen Affiliatebedingungen zulässig. Insider Factory erhebt für die Bearbeitung des vorgenannten Antrags eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 €. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, so behält Insider Factory sich die außerordentliche Kündigung des Vertrages der als Affiliate registrierten juristischen Person oder Personengesellschaft vor.
(4) Der Affiliatevertrag endet spätestens mit dem Tode des Affiliates und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen vererbt werden. Mit dem/den Erben muss nach Eintritt des Todes ein neuer Affiliatevertrag geschlossen werden, durch den er/sie in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt/eintreten. Sofern der Erbe oder einer der Erben bereits als natürliche Person bei Insider Factory als Affiliate registriert ist, ist es dem Erben gestattet infolge eines Erbfalls zwei Positionen in der Vertriebsstruktur von Insider Factory zu führen. Der Erbe hat Insider Factory in diesem Fall unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Der Tod ist nach den gesetzlichen Vorgaben zu belegen. Sofern es ein Testament über die Vererbung des Affiliatevertrages gibt, ist eine notariell beglaubigte Kopie des Testaments vorzulegen; andernfalls ist die Vorlage eines formell ordnungsgemäß erstellten Erbscheins zum Nachweis des Erbes zwingend erforderlich.
(5) Für den Fall, dass ein Affiliate seine Tätigkeit künftig unter anderem Namen, durch eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, als Ehepaar, als eingetragene Lebenspartnerschaft oder aus sonstigen Gründen künftig unter einer anderen Bezeichnung ausüben möchte, ist dies nur auf Antrag möglich, wobei Insider Factory nach seinem freien Ermessen berechtigt ist, den Antrag abzulehnen.
§ 19 Trennung /Auflösung
Für den Fall, dass eine als juristische Person oder als Personengesellschaft registrierter Affiliate seine Gesellschaft intern beendet, gilt das auch nach der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung der vorgenannten Gesellschaft nur eine Affiliateposition verbleibt. Die sich trennenden Mitglieder/Gesellschafter haben sich intern zu einigen, durch welches/n Mitglied/Gesellschafter das Vertragsverhältnis fortgesetzt werden soll und dies Insider Factory schriftlich oder via E-Mail anzuzeigen. Für den Fall eines internen Streits über die Folgen der Trennung, Scheidung, Auflösung, oder sonstigen Beendigung in Bezug auf dieses Vertragsverhältnis behält sich Insider Factory das Recht der außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten des Affiliates führt, zu einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Affiliatebedingungen, zu einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unangemessenen Belastung der Down- oder Upline führt.
§ 20 Einbeziehung des Vergütungsplans
(1) Der Vergütungsplan und die darin enthaltenen Vorgaben sind ausdrücklich Bestandteil des Affiliatevertrages. Der Affiliate muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten.
(2) Mit der Versendung des Online-Antrages an Insider Factory versichert der Affiliate zugleich, dass er den Vergütungsplan zur Kenntnis genommen hat und diese Dokumente als Vertragsbestandteil akzeptiert.
§ 21 Einwilligung zur Verwendung von fotografischem und audiovisuellem Material
Der Affiliate gewährt Insider Factory unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als Affiliate zu erfassen bzw. durchzuführen. Insoweit willigt der Affiliate durch die Übersendung des Affiliateantrages und der Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Affiliatebedingungen ausdrücklich in eine Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein. Der Affiliate hat das Recht, die vorgenannte Einwilligung zu widerrufen.
§ 22 Datenschutz
Insider Factory erhebt und nutzt die von Ihnen freiwillig übermittelten Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die detaillierten Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
§ 23 Verjährung
Die Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren in 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Anspruch fällig ist und der Anspruchsberechtigte die Umstände kennt, die seinen Anspruch begründen, bzw. wenn seine Unkenntnis dieser Umstände auf grober Fahrlässigkeit beruht. Unberührt bleiben gesetzliche Regelungen, die eine längere Verjährungsfrist zwingend vorsehen.
§ 24 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht des Sitzes von Insider Factory unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Affiliate seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist, soweit dieser Vorgabe nicht zwingendes Recht entgegensteht, der Sitz von Insider Factory.
§ 25 Schlussbestimmungen
(1) Insider Factory ist zu einer Änderung dieses Vertrages, dieser Allgemeinen Affiliatebedingungen und/oder des Vergütungsplans berechtigt, sofern dies aus wirtschaftlichen Gründen oder rechtlichen Änderungen erforderlich ist. Insider Factory wird Änderungen mit einer Frist von 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderung unter konkreter Benennung der künftigen Vertragsänderung via E-Mail oder im Backoffice des Affiliates ankündigen. Der Affiliate hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des Widerspruchs ist Insider Factory berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Sofern der Affiliate bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft. Insider Factory ist verpflichtet, den Affiliate in der erfolgten Änderungsankündigung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.
(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Affiliatebedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Affiliatebedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.
Stand der Allgemeinen Affiliatebedingungen: 10.02.2022